AKTUELLES
Zum Schutz unserer Sportlerinnen und Sportler vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Matthias Breith Schützenmeister
Tel.: 0 88 25 / 95 29 850 E-Mail: m.breith@t-online.de
Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen wo immer möglich sicher.
Während des Trainings (reiner Schießbetrieb) bestehen gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes am Schießstand grundsätzlich keine Einwände (Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).
In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung, beim Duschen und anderen in der BayIfSMV ausgenommenen Bereichen.
Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportstätten-/Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 120 Minuten beschränkt. Danach ist ein ausreichender Frischluftaustausch zu gewährleisten.
Die Gruppengröße ist entsprechend den standortspezifischen Gegebenheiten anzupassen, ggf. ist die Teilnehmerzahl entsprechend anzupassen.
Unterweisung der Schützinnen und Schützen über die Abstandsregeln
Aushang Hinweisschilder auf dem Vereinsgelände
Schützinnen und Schützen werden gebeten, eigene MNB mitzubringen.
In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung, beim Duschen und anderen in der BayIfSMV ausgenommenen Bereichen.
Ein unberechtigtes Abnehmen der MNB wird mit dem Verweis von der Schießanlage geahndet.
Personen mit Verdacht auf COVID-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber etc.) dürfen die Schießanlage nicht betreten. Sollten diese Personen dennoch auf der Schießanlage anwesend sein, werden sie sofort aufgefordert, das Vereinsgelände zu verlassen.
Die betroffenen Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
Von allen anwesenden Schützinnen und Schützen bzw. Standaufsichten werden die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) aufgenommen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.
Weitere Maßnahmen:
Desinfektionsmittel werden am Schießstand sowohl für die Hände als auch für die Bedieneinrichtungen in ausreichender Menge bereitgehalten.
Nach dem Training werden die Einrichtungen gereinigt und desinfiziert.
Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion
Bereitstellung von hautschonender Seife
Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung
Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raum-/Hallengröße und Nutzung zu berücksichtigen.
Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind zu nutzen.
Bei eventuell vorhandenen Lüftungsanlagen ist darauf zu achten, dass es zu keiner Erregerübertragung kommt, z. B. durch Reduzierung des Umluftanteils, Einbau bzw. häufigen Wechsel von Filtern.
Sind Lüftungsanlagen vorhanden, so sind diese mit möglichst großem Außenluftanteil zu betreiben. Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist zu achten.
Sämtliche Organisations- und Verwaltungstätigkeiten für den Verein werden, sofern möglich, durch die Verantwortlichen zu Hause durchgeführt.
Das Vereinsgelände darf nur von Vereinsmitgliedern, Vereinsmitgliedsanwärtern oder sonstigen Berechtigten betreten werden.
Dies ist am Zugang durch Beschilderung kenntlich gemacht.
In den Sanitärräumen ist auf den Mindestabstand zu achten.
Vor Beginn der Schießzeiten werden die Standaufsichten über die getroffenen Regelungen unterwiesen.
Die Besucher werden beim Betreten der Schießanlage in die Regelungen durch Aushänge und Unterweisung eingewiesen.
Die Schützinnen und Schützen trainieren mit ihren eigenen Waffen. Leihwaffen werden vor der Übergabe und nach der Rückgabe mit einem geeigneten Mittel behandelt.
Wallgau, 20.07.2020 Matthias Breith, Schützenmeister
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Ort, Datum Unterschrift – Schützenmeister
Erstellt durch
Name Matthias Breith, Schützenmeister
Datum 20.07.2020